Es handelt sich um die Berechtigung, Leichtkrafträder der Klasse A1 ohne Prüfung zu fahren. Das bedeutet: Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 PS dürfen auch mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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