Seit Januar 2013 ist der neue Führerschein gültig. Es gibt einige Änderungen und Neuerungen hinsichtlich des Führerscheins und der Fahrerlaubnisklassen. Wir haben für euch zur Vereinfachung die wichtigsten Daten, Fakten und Antworten zusammengefasst:
Wie sieht der neue Führerschein aus?
Der neue Führerschein wird im Scheckkartenformat ausgegeben. In Feld 12 werden Beschränkungen und Auflagen in Form von Schlüsselzahlen eingetragen. Das Feld 14 auf der Rückseite ist beschreibbar.
Hat Ihr alter Führerschein noch Gültigkeit?
Ja, die alten Führerscheine gelten noch bis 2032 unbefristet weiter. Dies gilt auch für DDR-Führerscheine.
Was müssen Sie bezüglich des neuen Führerscheins beachten?
Beim neuen Führerschein ist die Laufzeit wichtig. Gemeint ist damit jedoch lediglich die Befristung des Dokuments, nicht die Befristung der Fahrerlaubnis. Der neue EU Führerschein ist nach Vorgaben der sogenannten 3. EG Führerscheinrichtlinie, unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis, auf 15 Jahre befristet, danach muss der Führerschein umgetauscht werden. Mit dem Umtausch ist allerdings kein Gesundheitscheck oder sonstige Prüfung, wie bisher, verbunden. Lediglich für bestimmte Berufsgruppen (Busfahrer, LKW- und Berufskraftfahrer) besteht weiterhin eine regelmäßige ärztliche Untersuchung und Prüfung.
Der befristete Umtausch geschieht aus Sicherheitsgründen und dient der Aktualisierung von Namen und Foto.
Welche neue Führerscheinklassen gibt es?
Fahrerlaubnisklasse AM – Einführung eines Moped-Führerscheins
Fahrerlaubnisklasse A2 – Einführung einer neuen leistungsbeschränkten Motorradklasse
Motorradklasse A1 – Änderung der Führerscheinklasse A1 (Leichtkraftrad)
Motorradklasse A – Änderung der Definition der Direkteinsteiger-Klasse A
Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen
Fahrerlaubnisklasse B – Änderung der Definition der PKW-Klasse B
Klasse B96 – Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann künftig mit der Schlüsselzahl 96 für Fahrzeugkombinationen erteilt werden
Fahrerlaubnisklasse BE – Änderung der Definition des Zugfahrzeugs mit Anhänger
Fahrerlaubnisklasse C1E – Änderung der Definition der LKW-Klasse C1E
Fahrerlaubnisklasse D und D1 – Änderung der Definition der Bus-Klassen D und D1
Was ändert sich für Sie durch die neu erteilten Führerscheinklassen?
Haben Sie Ihren Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben, gelten die Neuregelungen nur hinsichtlich der Punkte, in denen sich Erweiterungen bzw. Verbesserungen für Sie ergeben. Für alte Führerschein-Besitzer gelten Beschränkungen, die die neuen Regelungen beinhalten, nicht. Der Führerschein gilt diesbezüglich nach den alten Führerscheinklassen weiter.
Sie haben einen alten Führerschein – dürfen Sie damit Kraftfahrzeuge im Umfang der seit dem 19. Januar 2013 geltenden Führerscheinklassen fahren?
Vor dem 19. Januar 2013 erworbene Fahrerlaubnisse bleiben unberührt. Die Neuregelungen gelten für alle Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind und damit für alle Fahrerlaubnisse, die seit dem 19. Januar 2013 erteilt oder verlängert wurden. Ist Ihre Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2013 erteilt worden, dürfen Sie zusätzlich zum bisherigen Umfang Ihrer Fahrerlaubnis auch Kraftfahrzeuge fahren, welche den neuen Umfang der jeweiligen Führerscheinklasse erfassen.
Welche Besonderheiten gibt es hinsichtlich der neuen Moped-Führerscheinklasse AM?
Die Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder, ersetzt die bisherigen Klassen S und M. Die Klasse AM ist für Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Motorleistung bis maximal 4 kW bei Elektromotoren.
Was genau bedeutet die neue leistungsbeschränkte Motorradklasse A2?
Inhaber der bisher beschränkten Klasse A dürfen ab 19. Januar 2013 Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren nach der Erteilung Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.
Was genau ändert sich bei der Motorradklasse A1?
Die 3. EG Führerscheinrichtlinie erlaubt keine Sonderauflagen mehr für die Fahrerlaubnisklasse A1.
Dürfen Sie Trikes noch mit dem Autoführerschein fahren?
Ja und Nein.
Ja, wenn Sie den Führerschein der Klasse B vor dem 19.01.2013 erworben haben.
Nein, wenn Sie Ihren Führerschein seit 19.01.2013 haben. Hier schreibt die Neuregelung, je nach Modell, eine Fahrerlaubnis der Klasse A oder A1 vor.
Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Fahrerlaubnisklassen M und S?
Hier greift die neue Moped-Klasse AM für Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
Dürfen Sie künftig auch Fahrzeugkombinationen der Klasse B (Fahrzeug und Anhänger von mehr als 750 kg) fahren, ohne dafür eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse BE zu erwerben?
Die Fahrerlaubnis der PKW-Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen, die aus einen Fahrzeug der Führerscheinklasse B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg übersteigt, aber 4.250 kg nicht überschreitet.
Was bedeutet die neue Klasse B96?
Die Schlüsselzahl 96 wird nur zugeteilt, wenn der Fahrer bereits den Führerschein der Klasse B besitzt oder die dafür notwendigen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt. Die Schlüsselzahl 96 wird nur in die Fahrerlaubnisklasse B eingetragen mit einer entsprechenden Fahrerschulung.
Was genau ändert sich bei den Bus-Klassen D und D1?
Bei den Klassen D und D1 zählen nicht mehr die Sitzplätze, sondern die Personenanzahl, ebenfalls muss bei der Klasse D1 die Länge von maximal 8 m eingehalten werden.
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